Klasse A – A1

AM

Klasse A1

Fahrzeugart Leichtkrafträder

  • Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45
    km/h mit einer Leistung bis 15 kW
    Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:
  • Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind
  • Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind
    Mindestalter: 16 · Geltungsdauer: ohne Befristung · Vorbesitz erforderlich: NEIN · Beinhaltet Klasse: AM