Klasse A – A

A

Klasse A

„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

Mindestalter: 24 Jahre

20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2

21 für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich.

Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM · Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung