Klasse A

Informationen zur Klasse A
Fahrzeugart Schwere Krafträder

„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

Mindestalter:

24 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich.
Beinhaltet Klasse: · A2, A1, AM
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung